Keine Kürzung der Sozialhilfe für Ausländer*innen aus Drittstaaten

Das SAH Schweiz lehnt die Verschärfungen der Sozialhilfe für Ausländer*innen aus Drittstaaten entschieden ab. Es wehrt sich gegen die Herabstufung des Aufenthaltsstatus für Ausländer*innen, die Sozialhilfe beziehen. Ebenso ist es gegen tiefere Ansätze in der Sozialhilfe während der ersten drei Jahre, denn sie sind unmenschlich und behindern die berufliche und soziale Integration.

Mit der Kampagne „Armut ist kein Verbrechen“ mobilisierte 2021 eine breite Allianz von Parteien und Nichtregierungsorganisationen gegen die Herabstufung des Aufenthaltsstatus für Ausländer*innen, die Sozialhilfe beziehen. Diese Praxis ist unmenschlich, denn wer jahrelang in der Schweiz gearbeitet und Steuern bezahlt hat, muss in Notsituationen ein Anrecht auf Sozialhilfe haben. Die SAH-Mitarbeitenden beobachten jedoch, dass Migrantinnen und Migranten aus Angst vor dem Entzug der Niederlassungsbewilligung keine Sozialhilfe beantragen, obwohl sie diese dringend nötig hätten, unter anderem als Folge der Corona-Pandemie.

Nun wird die Schraube weiter zugedreht und der Bundesrat beantragt im Rahmen der Revision des Ausländerintegrationsgesetzes (AIG), dass „während der ersten drei Jahre nach der Erteilung einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsgenehmigung der Ansatz für die Sozialhilfe unter demjenigen für die einheimische Bevölkerung liege.“ Das SAH lehnt diese tieferen Ansätze in der Sozialhilfe entschieden ab. Caroline Morel, Leiterin des Nationalen Sekretariats SAH, erklärt: „In der Sozialhilfe bemisst sich Höhe der Unterstützungsleistungen am Bedarf und nicht an der Dauer des Aufenthalts in der Schweiz. Eine Kürzung der Sozialhilfe behindert eine echte soziale und berufliche Integration. Bereits jetzt ist klar, dass von diesen Verschärfungen in erster Linie verletzliche Personen wie Kinder, Menschen mit besonderen Bedürfnissen und Frauen betroffen sein werden.“

Auch die Erweiterung der Integrationskriterien mit der Förderung und Unterstützung der Integration der Kernfamilie lehnt das SAH ab. Die Anforderungen an die Integration der Betroffenen sind bereits jetzt hoch. Die Förderung und Unterstützung aller Familienmitglieder ist zwar ein wichtiges integrationspolitisches Ziel, die Verantwortung dazu kann aber nicht alleine auf die Betroffenen abgewälzt werden.

Verschärfungen im Ausländerrecht wurden in der Vergangenheit – und auch in dieser Vorlage – ohne wissenschaftliche Forschung und umfassende Datenerhebungen vorgenommen. Das SAH fordert darum ein grossflächiges Monitoring der konkreten Auswirkungen auf Betroffene.

Hier geht es zur ganzen Vernehmlassungsantwort.