Asylwesen

Wir setzen uns ein

Seit dem 2. Weltkrieg engagiert sich das SAH für geflüchtete Personen. Im Ausland ist unsere Schwesterorganisation Solidar Suisse an verschiedenen Brennpunkten der Welt im Einsatz. Im Inland setzen wir uns rechtlich und politisch für diese Personengruppe ein. Auf nationaler Ebene besteht eine enge Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH).

 
 
 

In den Asylregionen Zentralschweiz/Tessin und Zürich bieten die SAH Regionalvereine Tessin, Schaffhausen und Zürich im Auftrag des Bundes unentgeltliche Beratung, Rechtsschutz und Dolmetscherdienste für Asylsuchende in den Bundesasylzentren an. Kooperationen bestehen mit der Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not (RBS), der Caritas und der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH).

Mit dem am 1. März 2019 in Kraft getretenen revidierten Asylgesetz werden die meisten Asylverfahren innerhalb von 140 Tagen durchgeführt und abgeschlossen. Diese beschleunigten Verfahren folgen einem strikten Ablauf und sind zeitlich über alle Stufen getaktet.

Unser Auftrag ist:

  • Beratung über Rechte und Pflichten im Asylverfahren
  • Aufklärung über Ablauf des Verfahrens und die involvierten Akteure
  • Unterstützung bei der Organisation von Beweismitteln
  • Aufsuchende Beratungstätigkeit in den Asylunterkünften
  • Allfällige Vernetzung mit spezialisierten Fachstellen
  • Rechtsvertretung ab Beginn der Vorbereitungsphase bis zum definitiven Entscheid des Asylverfahrens
 

Das SAH ist Mitgliedsorganisation der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH), die sich als Dachorganisation für die Rechte der Asylsuchenden einsetzt. Über die SFH werden auf politischer Ebene – gegenüber dem Parlament sowie der Verwaltung – die Interessen der Flüchtlinge vertreten. So fordern wir beispielsweise, dass möglichst viele Schutzsuchende aus Flüchtlingslagern, in denen katastrophale Zustände herrschen, aufgenommen werden, um hier ihre Asylanträge zu prüfen.

Die SFH koordiniert zudem den Austausch der Rechtsberatungen, erstellt Länderanalysen, organisiert Weiterbildungen und trägt mit Fachwissen zur fairen Beurteilung der Asylanträge bei.

 

In der Schweiz wird jeden Sommer an drei Tagen auf die Situation von geflüchteten Personen aufmerksam gemacht: am Weltflüchtlingstag am 20. Juni, am nationalen Flüchtlingstag am dritten Samstag und am Flüchtlingssonntag der Kirchen am dritten Sonntag im Juni. Verschiedene SAH Regionalvereine engagieren sich jährlich gemeinsam mit anderen Hilfswerken an kantonalen Aktionen.