Mehr Sicherheit für Selbstständigerwerbende

Die soziale Absicherung von Selbstständigerwerbenden ist lückenhaft und unzureichend. Der Nationalrat berät heute über ein Postulat, welches den Bundesrat dazu auffordert, eine Untersuchung über die Situation der Selbstständigerwerbenden durchzuführen.

Die Corona-Krise hat die Lücken bei der sozialen Absicherung von Personen mit selbstständiger Erwerbstätigkeit klar aufgezeigt: So verfügen Selbstständigerwerbende über keine Arbeitslosenversicherung für den Fall, dass sie keine Arbeit mehr haben. Weiter besteht für Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall keine obligatorische Versicherung. Der soziale Schutz ist damit für Personen in selbstständiger Erwerbstätigkeit mangelhaft.

Neben den hohen Risiken, denen Selbstständigerwerbende bei einem Erwerbsausfall ausgesetzt sind, kommen weitere Probleme im Rentenalter dazu. Eine Studie der Fachhochschule Südschweiz vom April 2021 hat unter anderem gezeigt, dass 27.7 Prozent der Personen mit einer selbstständigen Erwerbstätigkeit weder Pensionskassenbeiträge noch Säule-3a-Beiträge einzahlen und damit keinerlei Alterskapital bilden.

Treten wirtschaftliche Schwierigkeiten ein und Selbstständigerwerbende wie beispielsweise Taxifahrer*innen verlieren ihr Einkommen, sind sie dadurch existenziell getroffen. Das heute behandelte Postulat von Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit fordert deshalb vom Bundesrat eine umfassende Untersuchung über die Modalitäten der sozialen Absicherung der Selbstständigerwerbenden. Insbesondere sollen Lücken ermittelt werden, die sich in Krisen bei weniger gut Verdienenden offenbaren, und in Abstimmung mit den Sozialpartnern sollen angemessene Massnahmen vorgeschlagen werden.

Das SAH Schweiz unterstützt dieses Postulat in der Hoffnung, dass die geforderte Untersuchung langfristig zu einer besseren sozialen Absicherung von Selbstständigerwerbenden beitragen kann. Daneben erneuert dass SAH Schweiz seine Forderungen vom März 2021 für mehr Unterstützung von Selbstständigerwerbenden. So sollen Selbständige die Massnahmen zur Arbeitsintegration unbürokratisch und einfach nutzen können und dabei Zugang zu Dienstleistungen wie Standortbestimmungen, Coachings und Beratungen erhalten.