Kein Rückschritt beim Asylrecht für afghanische Frauen und Mädchen

In der parlamentarischen Sondersession wird in beiden Räten je eine Motion behandelt, die eine «Korrektur der Praxisanpassung bei Asylanträgen von afghanischen Bürgerinnen» verlangt. Das Schweizerische Arbeiterhilfswerk (SAH) setzt sich dafür ein, dass Frauen und Mädchen aus Afghanistan Asyl erhalten, da sich ihre Situation dramatisch verschlechtert hat.

Seit der Machtübernahme der Taliban sind Frauen und Mädchen zunehmenden Einschränkungen und Verboten ausgesetzt, die ihre Grundrechte massiv verletzen. Das SAH arbeitet im Bereich der beruflichen und sozialen Integration und kennt die Situation der Flüchtlinge. Es ist unbestritten, dass Frauen und Mädchen in Afghanistan aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden. Zahra, eine junge Afghanin, die in der Schweiz von SOS Ticino auf ihrem Weg unterstützt wurde, floh aus Afghanistan, als ihr ihre Rechte als Mädchen genommen wurden. Denn Mädchen dürfen nun nicht mehr zur Schule gehen, Frauen dürfen das Haus nur in Begleitung eines Mannes verlassen und es ist ihnen verboten zu arbeiten.

Vor dem Hintergrund der sich stetig verschlechternden Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan hat das SEM im Sommer 2023 eine Praxisänderung beschlossen. Ab dem 17. Juli erhalten sie nicht mehr nur den Status der «vorläufigen Aufnahme», sondern Asyl. Dieser Status gibt ihnen Sicherheit und er erleichtert beispielsweise den Familiennachzug.

Das Schweizerische Arbeiterhilfswerk begrüsst diese Praxisänderung, ist aber der Meinung, dass sie schon früher hätte erfolgen sollen. Es bedauert die von rechtsbürgerlicher Seite eingereichten Motionen im Stände- und Nationalrat, die eine Korrektur dieser Praxis verlangen. Da das SEM in diesem Bereich zuständig ist, ist es nicht Sache des Parlaments, über die Asylpraxis zu entscheiden. Die Befürchtung, dass diese Praxisänderung eine Sogwirkung auf die Schweiz haben könnte, hat sich nicht bewahrheitet. Zudem erhalten Afghaninnen bereits in anderen europäischen Ländern Asyl. Wir hoffen, dass sich die ins Parlament gewählten Frauen sich solidarisch für die Rechte und Hoffnungen der Afghaninnen einsetzen werden.

Das SAH empfiehlt dringend die Ablehnung der Motionen 23.4247 und 23.4241, die voraussichtlich am 19. Dezember im Nationalrat und am 20. Dezember im Ständerat behandelt werden.