Schluss mit erzwungenen Lehrabbrüchen

Heute ist es gängige Praxis, dass gut integrierte Lernende bei einem negativen Asylentscheid ihre Lehre abbrechen müssen. Morgen Montag 07. März stimmt der Ständerat über eine Motion ab, die dies ändern soll.

Das Schweizerische Arbeiterhilfswerk setzt sich in vielen Kantonen für die soziale und berufliche Integration ein. Seit Jahren arbeitet das SAH täglich mit jungen engagierten Menschen aus verschiedensten Ländern und mit unterschiedlichen Niederlassungsbewilligungen zusammen. Sie sind in der Regel sehr motiviert daran, die Sprache zu erlernen und eine gute Ausbildung zu absolvieren. Eine Lehre hilft Ihnen für die Zukunft - sei diese in der Schweiz oder in ihrem Herkunftsland. Darum ist es für das SAH äusserst wichtig, dass Lernende ihre Ausbildung in der Schweiz abschliessen können, auch wenn sie weniger als fünf Jahre lang die obligatorische Schule in der Schweiz besucht und einen negativen Asylentscheid erhalten haben.

 

Es sind junge motivierte Menschen, die in die Schweiz flüchten mussten, hier die Schule absolvierten und nun eine Lehre machen. Selbst bei einem negativen Asylentscheid ist eine Rückkehr ins Heimatland oft nicht möglich. Dass diese zumindest ihre Ausbildung beenden können, liegt im Interesse aller. Der Nationalrat hat bereits einen mutigen Schritt gemacht und die Motion im September angenommen. Das SAH appelliert an die Ständerätinnen und Ständeräte, dass sie morgen dem Nationalrat folgen und damit ihren Teil für eine bessere Zukunft dieser jungen Menschen beitragen.