Das SAH lehnt das Entlastungspaket des Bundesrats entschieden ab

Das SAH bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Bundesgesetz über das Entlastungspaket 27. Der Bundesrat schlägt zur Entlastung des Bundeshaushaltes ein umfangreiches Paket mit insgesamt 59 Massnahmen vor. Davon erfordern 36 Gesetzesänderungen, die in einem Mantelerlass zusammengefasst sind. Über 90 Prozent des Entlastungsvolumens entfallen auf die Ausgabenseite, viele davon betreffen Subventionen des Bundes an die Kantone und Gemeinden. Mit dem Sparpaket sollen beim Bund bereits in den Jahren 2027 und 2028 rund 6,3 Milliarden Franken eingespart werden. Dem stehen höhere Ausgaben gegenüber, insbesondere bei der Armee und der Altersvorsorge.

Das SAH lehnt das Paket in der vorliegenden Form entschieden ab

Es könnte ihm unter drei Bedingungen zustimmen:

  • Die Mehrausgaben für die Armee müssen auf der Einnahmeseite gegenfinanziert
  • die Schuldenbremse muss reformiert
  • auf Kürzungen zu Lasten von vulnerablen Gruppen oder des Klimaschutzes muss verzichtet werden

In seiner Antwort auf die Konsultation, das SAH lehnt insbesondere die folgenden Kürzungsvorschläge ab:

  • Kürzung der Subventionen für ausserschulische Kinder- und Jugendförderung (1.5.12)
  • Aufhebung der Förderbestimmungen im Weiterbildungsgesetz (2.7)
  • Verkürzung der Abgeltungsdauer der Globalpauschalen auf vier Jahre (2.17)

Lesen Sie hier die Begründung

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